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Heckenhöhe bei Hanglage Ein Bericht aus der SchiedsamtsZeitung.
Niedersächsische Bauordnung ab 01.11.2012; Höhe der Einfriedung 2,0 Meter ohne Einwilligung des Nachbarn.
§5 Absatz 8 Satz 1 Nr. 1
1. Stützmauern, Aufschüttungen und Einfriedungen
a) in Gewerbe- und Industriegebieten, jedoch von den Grenzen eines Nachbargrundstücks, das ganz oder teilweise außerhalb eines solchen Gebietes liegt, nur mit einer Höhe von nicht mehr als 2 m, und
b) außerhalb von Gewerbe- und Industriegebieten mit einer Höhe von nicht mehr als 2 m