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Aus- und Fortbildung

   Der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. - BDS - bietet allen Schiedspersonen viele Lehrgänge an. Nachfolgend können nähere Informationen abzurufen werden. Die Gemeinden als Sachkostenträger melden den / die Schiedsmann / Schiedsfrau zu den Lehrgängen an und tragen auch die Kosten.

   Gemäß § 2 NSchÄG sind die Schiedspersonen verpflichtet, sich durch Aus- und Fortbildung mit den Vorschriften und den Aufgaben ihres Amtes vertraut zu machen und sich insoweit auf dem jeweils neuesten Stand zu halten. Sie sollen regelmäßig an den Fortbildungsveranstaltungen der Organisation, die sich die Wahrnehmung der Interessen der Schiedspersonen satzungsgemäß zum Ziel gesetzt hat, teilnehmen.

 

Bundesverband

Über das Bildungsangebot vom Bundesverband können sie sich unter dem Thema "Aus- und Fortbildung" informieren.

 

Landesvereinigung Niedersachsen

Informationen finden Sie unter "Fortbildung" bei der Landesvereingung.

 

Bezirksvereingung Göttingen

Die Bezirksvereingung Göttingen führt in jeder Mitgliederversammlung Fortbildungveranstaltungen durch.

 

Vordrucke für Schiedsämter

(Details) Bei Interresse an dem Vortrag bitte an die Bezirksvereinigung wenden

(herunterladen) Detaillierte Beschreibung der Vorbruckbearbeitung mit Mustervordrucken zum ausdrucken und üben am PC

 

Kosten im Schiedsamt

(Details) Bei Interresse an dem Vortrag bitte an die Bezirksvereinigung wenden

 

Führung der Bücher im Schiedsamt

(Details) Bei Interresse an dem Vortrag bitte an die Bezirksvereinigung wenden

 

Informationen für Antragsteller und Antragsgegner

(herunterladen)  Es wird empfohlen, die Informationen auf die Rückseite der Ladung zu drucken

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